Skip to main content

FAQ

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen zum Thema Familien-Betreuung, sowie deren Beantwortung.
Einfach auf die gewünschte Frage klicken und die Antwort erscheint darunter.

Die Diagnose „Behinderung“ eines Kindes oder Familienangehörigen kann Pläne durcheinanderbringen.
Das kann für alle Familienangehörigen belastend sein.

Es gibt dann verschiedene Möglichkeiten, Unterstützung zu bekommen.
Hier auf dieser Internet-Seite haben wir einige Fragen aufgelistet, die uns häufig gestellt werden.
Vielleicht findest du hier die Antworten auf deine Fragen.
Weitere Informationen und Antworten auf viele andere Fragen rund um das Thema Behinderung findest du hier:
https://www.familienratgeber.de/

Jedes Familien-Leben ist besonders.
Nicht für alle Fragen gibt es eine schnelle und gute Antwort, die zufrieden stellt.
Manche Probleme zeigen, dass es Lücken in unserem Hilfe-System gibt.
Im Elternverein Leben mit Behinderung Hamburg kannst du dich austauschen.
Und du kannst gemeinsam mit anderen Menschen politisch aktiv werden.

Die Pflege von einem Angehörigen mit Behinderung kostet Zeit und Energie.
Da muss man sich zwischendurch Entlastung verschaffen.
Das ist wichtig, um den Alltag zu bewältigen.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Entlastung zu bekommen.
Zum Beispiel Kur, Kurzzeitpflege oder über den Familienentlastenden Dienst (FED).
Einen Familienentlastenden Dienst bieten verschiedene Organisationen in Hamburg an.
Auch Leben mit Behinderung Hamburg.

FED ist die Abkürzung für Familien-Entlastender Dienst.
Eine Familie, in der Familien-Mitglied mit Behinderung lebt, kann durch den FED stundenweise Unterstützung bekommen.

Es kommt dann ein*e Betreuer*in und versorgt das behinderte Familien-Mitglied.
Zum Beispiel:
Das Kind wird beim Spielen betreut, zu Hause oder auf dem Spielplatz.  
Der/ die Jugendliche wird zu Freizeit-Aktivitäten begleitet, zum Beispiel zum Sportverein.
Das behinderte Familien-Mitglied wird zur Therapie begleitet.

Es gibt viele Möglichkeiten, wie stundenweise Betreuung genutzt werden kann:
Wichtig ist dabei, was für die Eltern entlastend ist.

Die meisten Familien nutzen dafür Gelder über die Pflegekasse.
Die Voraussetzung ist: Das Kind hat einen Pflegegrad.

Diese Gelder kannst du für die Familien-Entlastung nutzen:

  • Entlastungsbetrag
  • Verhinderungspflege
  • Einen Teil der Kurzzeitpflege

Du kannst die Familien-Entlastung auch aus eigener Tasche bezahlen.
Oder bei der Behörde die Familien-Entlastungspauschale beantragen, wenn du wenig Einkommen hast.

Der Entlastungsbetrag ist eine Leistung der Pflegekasse.
Die Pflegekasse stellt 125 € im Monat zur Verfügung.
Das Geld kann für die Familien-Entlastung eingesetzt werden.
Zum Beispiel bei Leben mit Behinderung Hamburg.

Das Geld kann auch für eine Haushalts-Hilfe genutzt werden, zum Beispiel über einen Pflegedienst.
Leben mit Behinderung Hamburg bietet keine Haushalts-Hilfe an.
Wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind, kannst du von dem Geld auch privat eine Betreuung bezahlen.
Kläre unbedingt vorher mit Ihrer Pflegekasse, welche Bedingungen erfüllt sein müssen.

Die Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegekasse, wenn man einen Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 hat.
Die Pflegekasse stellt dann einen jährlichen Betrag zur Verfügung.

Das Geld kann für die Familien-Entlastung eingesetzt werden.
Zum Beispiel über eine Organisation wie Leben mit Behinderung Hamburg.
Du mußt dafür einen Antrag bei der Pflegekasse stellen. 
Du kannst den Antrag telefonisch bei deiner Pflegekasse anfordern.
Oder du lädst den Antrag auf der Webseite deiner Pflegekasse herunter. 

Du kannst von der Verhinderungspflege auch eine private Betreuung bezahlen.
Dafür müssen aber bestimmte Bedingungen erfüllt sein.
Kläre unbedingt vorher mit deiner Pflegekasse, ob und wie du das Geld dann abrechnen kannst.

Die Kurzzeitpflege ist eine Leistung der Pflegekasse, wenn man einen Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 hat.
Die Pflegekasse stellt dann einen jährlichen Betrag zur Verfügung.

Das Geld wird für eine stationäre Versorgung des Menschen mit Behinderung gezahlt.
Stationär bedeutet: Tag und Nacht-Betreuung in einer Pflege-Einrichtung.
Zum Beispiel, wenn ein Eltern-Teil selber ins Krankenhaus oder in eine Reha muss.
Wenn das Kind in der Zeit in einer Wohn-Einrichtung rund um die Uhr betreut wird, kann diese Unterbringung von der Kurzzeitpflege bezahlt werden.
Eine Übersicht der Einrichtungen hat die Pflegekasse.

Auch für betreute Ferienreisen kann man möglicherweise die Kurzzeitpflege nutzen.  
Die Organisation muss dafür eine Anerkennung haben.
Bei den Ferienreisen von Leben mit Behinderung Hamburg ist es möglich, für die Pflege-Kosten während der Reise die Kurzzeitpflege einzusetzen.

Einen Teil der Kurzzeitpflege kann man „umwidmen“.
Dann kann man den Teil-Betrag wie Verhinderungspflege nutzen, also stundenweise.
Ab Januar 2024 und ab Juli 2025 wird es dazu Veränderungen geben. Denn dann treten neue gesetzliche Regelungen in Kraft.
Siehe dazu: Was ist der Gemeinsame Jahresbetrag?

Ab 2024 wird nach dem neuen „Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz“ (PUEG) der „Gemeinsame Jahresbetrag“ eingeführt.

Gemeinsamer Jahresbetrag bedeutet: Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege werden zusammengefasst. Der komplette Betrag für die Kurzzeitpflege kann dann genauso wie die Verhinderungspflege eingesetzt werden.

Diese Regelung ist besonders interessant für Familien, deren Kinder nicht die Kurzzeitpflege nutzen, zum Beispiel für betreute Ferienreisen (z.B. von Leben mit Behinderung Hamburg) oder für längere Aufenthalte in Einrichtungen (z.B. im Kupferhof oder in der Sternbrücke).
Für diese Familien ist das Geld der Kurzzeitpflege bisher oft verfallen.
Mit der neuen Regelung kann der ganze Betrag für die stundenweise Betreuung eingesetzt werden. Dann können zum Beispiel davon mehr Betreuungsstunden privat organisiert oder über den Familienentlastenden Dienst genutzt werden.

Achtung: Diese neue Regelung wird schrittweise eingeführt:
Ab 1. Januar 2024 NUR für Kinder und junge Menschen, die noch unter 25 Jahre alt sind und die den Pflegegrad 4 oder 5 haben.
Ab 1. Juli 2025 gilt diese Regelung für alle pflegebedürftigen Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5, egal wie alt sie sind.

Es gibt fünf Pflegegrade.
Der Pflegegrad soll zeigen, wieviel Unterstützung ein Mensch bei der Pflege braucht.
Pflegegrad 1 bedeutet nur wenig Unterstützung.
Pflegegrad 5 bedeutet sehr viel und umfassende Unterstützung.

Menschen mit einem Pflegegrad bekommen Geld oder Pflegeleistungen von der Pflegekasse.
Du kannst bei deiner Pflegekasse beantragen, dass für dich oder für dein Kind ein Pflegegrad festgestellt wird.
Die Pflegekasse beauftragt dann den Medizinischen Dienst, den Pflegegrad festzustellen.

Mehr Informationen findest du hier:
https://www.familienratgeber.de/rechte-leistungen/kranken-pflegeversicherung/pflegegrade.phpPflegegrade

Und auch hier:
https://www.medizinischerdienst.de/versicherte/pflegebegutachtung

Für die Pflege zu Hause bezahlt die Pflegekasse auch Pflege-Hilfsmittel.
Pflege-Hilfsmittel sind zum Beispiel Schutz-Handschuhe oder Desinfektionsmittel.

Die Pflegekasse zahlt auch Geld für technische Hilfen für die Pflege.
Technische Hilfen sind zum Beispiel Pflegebetten, Toiletten-Stühle oder Geh-Hilfen.
Es kann sein, dass Sie einen Teil der Kosten selbst bezahlen müssen.

Das Geld musst du bei der Pflegeversicherung beantragen.
Mehr Informationen findest du hier:
https://www.familienratgeber.de/rechte-leistungen/reha-therapie/hilfsmittel.php

Eine Schwerbehinderung haben Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 und mehr.
Der Grad der Behinderung wird durch das Versorgungsamt festgestellt.
Dafür musst du einen Antrag beim Versorgungsamt stellen.

Das Versorgungsamt überprüft dann deinen Antrag.
Auch die Diagnose von deinem Arzt ist dafür wichtig.

Mehr Informationen, auch in Leichter Sprache, findest du hier:
https://www.familienratgeber.de/schwerbehinderung/schwerbehindertenausweis/grad-behinderung.php

Menschen mit einer Schwerbehinderung können einen besonderen Ausweis bekommen.
Der Grad der Behinderung muss 50 oder mehr sein.

Der Ausweis heißt Schwerbehinderten-Ausweis.
Der Schwerbehinderten-Ausweis ist zum Beispiel dafür wichtig:

  • damit du besondere Hilfen vom Staat bekommen kannst.
  • damit dein Arbeitgeber auf deine Behinderung Rücksicht nimmt.
  • damit du Vergünstigungen bekommen kannst, zum Beispiel bei Eintritts-Preisen.

Wenn Kinder einen Schwerbehinderten-Ausweis haben, kann es auch für die Eltern nützlich sein.
Zum Beispiel, weil die Eltern dann Vorteile bei der Steuer haben.

Aber es gibt keine Pflicht, einen Schwerbehinderten-Ausweis zu haben.

Mehr Informationen findest du hier: 
https://www.familienratgeber.de/schwerbehinderung/schwerbehindertenausweis.php
https://www.betanet.de/files/pdf/ratgeber-behinderungen.pdf

Wenn du einen Schwerbehinderten-Ausweis bekommen willst, musst du einen Antrag beim Versorgungsamt stellen:
Der Antrag heißt: Erstfeststellungsantrag nach dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX).

Das Antrags-Formular gibt es direkt beim Versorgungsamt oder im Internet.
Hier gibt es Informationen und das Antrags-Formular:
www.hamburg.de/schwerbehindertenausweis

Mit einer Behinderung hat man häufig Nachteile im Alltag.
Es gibt viele Barrieren, die man überwinden muss.
Und man hat auch oft zusätzliche Geld-Ausgaben.

Menschen mit einer Behinderung können deshalb Nachteils-Ausgleiche in Anspruch nehmen. Das sind Beispiele für Nachteils-Ausgleiche:

  • Steuer-Vergünstigungen.
  • Kostenlose oder vergünstigte Fahrten mit Bus oder Bahn.
  • Parkausweis oder Behinderten-Parkplatz.

Es gibt noch mehr Vergünstigungen.
Sie hängen davon ab, welchen Grad der Behinderung man hat.

Hier gibt es mehr Informationen darüber, auch in Leichter Sprache:
https://www.familienratgeber.de/schwerbehinderung/nachteilsausgleiche.php

Mit dem 18. Geburtstag wird man volljährig.
Damit sind neue Rechte und Pflichten verbunden.
Dies betrifft Menschen mit und ohne Behinderung gleichermaßen.

Für junge Menschen mit Behinderung stehen dann oft die Fragen an:
Soll eine rechtliche Betreuung eingerichtet werden?
Auf welche Themen soll sich die rechtliche Betreuung beziehen?
Wie, wo und wann kann man eine rechtliche Betreuung beantragen?

Es ist wichtig, sich rechtzeitig darüber Gedanken zu machen.
Menschen mit Behinderung und die Eltern und Angehörigen können sich dazu beraten lassen.
Zum Beispiel beim Betreuungsverein von Leben mit Behinderung Hamburg.
Der Betreuungsverein bietet eine kostenlose Beratung an.
Mehr Infos dazu findest du auf unserer Internet-Seite.

Es gibt eine Broschüre mit vielen nützlichen Informationen:
„18 werden mit Behinderung- Was ändert sich bei Volljährigkeit?“
Du kannst diese Broschüre beim Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm) bestellen oder kostenlos herunterladen.
https://bvkm.de/ratgeber/18-werden-mit-behinderung-was-aendert-sich-bei-volljaehrigkeit/

Die Eingliederungshilfe ist die wichtigste Unterstützungsleistung vom Staat

  • für Menschen mit einer geistigen, körperlichen oder psychischen Behinderung,
    wenn die Behinderung nicht nur vorübergehend ist,
  • und für Menschen, die von einer Behinderung bedroht sind.

Unser Gesetz geht davon aus: Alle Menschen haben ein haben ein Recht auf Soziale Teilhabe.
Das bedeutet: Jeder Mensch hat das Recht, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
Wenn durch die Behinderung die soziale Teilhabe wesentlich eingeschränkt ist, hat ein Mensch Anspruch auf Eingliederungshilfe.
Denn die Eingliederungshilfe soll bewirken, dass die Folgen der Behinderung beseitigt oder gemildert werden, sowie eine Teilnahme der Menschen mit Behinderung gesellschaftlichen Leben möglich ist.

Über die Eingliederungshilfe können unterschiedliche Leistungen beantragt werden.
Für erwachsene Menschen zum Beispiel betreute Wohnformen oder Wohnen mit Assistenz.
Für Kinder zum Beispiel Frühförderung oder Familien-Assistenz.
Es gibt noch weitere Möglichkeiten der Unterstützung.
Die Leistungen müssen beim Fachamt für Eingliederungshilfe beantragt werden.
Das Fachamt ist eine zentrale Stelle, egal wo man in Hamburg wohnt.

Mehr Informationen findest du hier:
https://www.hamburg.de/fachamt-eingliederungshilfe/

Familien-Assistenz ist eine Leistung der Eingliederungshilfe.
Sie ist speziell für Kinder und Jugendliche zwischen 3 und 27 Jahren, die eine Behinderung haben oder von einer Behinderung bedroht sind.

Familien-Assistenz ist eine pädagogische Unterstützung, die stundenweise zu Hause bei der Familie oder im Umfeld des Zuhauses stattfindet.

Das soll durch die Familien-Assistenz erreicht werden:

  • Das Kind oder der/die Jugendliche soll individuell gefördert werden.
  • Das Kind oder der/die Jugendliche soll unterstützt werden, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.
  • Die Familie soll darin gestärkt werden, die besonderen Herausforderungen zu bewältigen, die die Behinderung mit sich bringen kann.

Leben mit Behinderung Hamburg bietet Familien-Assistenz an.

Die Leistung Familienassistenz kannst du im Fachamt für Eingliederungshilfe beantragen.
Hier finden Sie weitere Informationen:
https://www.hamburg.de/behinderung/2219894/familienassistenz/

Das Persönliche Budget ist eine Leistung der Eingliederungshilfe.
Es ist ein festgelegter Geldbetrag für eine Person, die eine Behinderung hat oder die von Behinderung bedroht ist.
Der Mensch mit Behinderung bekommt das Geld ausgezahlt und verwaltet es selber.
Mit dem Betrag bezahlt er die Assistenz, die er für sich im Alltag benötigt.
Er entscheidet selber, welche Assistenz er von wem in Anspruch nehmen möchte.
Und er entscheidet, wann, wie und wo diese Assistenz geleistet werden soll.

Das Persönliche Budget ist kein zusätzliches Geld.
Es ist Geld, das man statt Sachleistungen bekommt.
Bei Minderjährigen können die Eltern das Persönliche Budget verwalten.

Das Persönliche Budget kann beim Fachamt für Eingliederungshilfe beantragt werden. 

Hier findest du weitere Informationen: https://www.familienratgeber.de/schwerbehinderung/selbstbestimmt-leben/persoenliches-budget.php

Eine Broschüre zum Persönlichen Budget findest du hier:
https://www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/Broschueren/a722-persoenliches-budget-broschuere.html

Leben mit Behinderung Hamburg hat verschiedene Freizeitangebote:

  • Für Kinder und Jugendliche:
    Freizeitgruppen in den Regionen
    Mehr Infos finden Sie auf dieser Internet-Seite oder in unserer Broschüre „Familienzeiten“
  • Für erwachsene Menschen mit Behinderung:
    Freizeitgestaltung mit Stadttreiben und diverse kulturelle Angebote
    Mehr Infos findest du auf dieser Internet-Seite in der Rubrik „Kultur und Freizeit“  

Für alle Altersgruppen gibt es in Hamburg inklusive Sportangebote.
Eine Übersicht mit Suchfunktion findest du auf der Internet-Seite vom Hamburger Sportbund:
https://www.hamburger-sportbund.de/themen/inklusion/inklusive-sportangebote

Auch einige Häuser der Jugend haben inklusive Angebote. Frag gerne dort nach!
Auf der Hamburg-Seite findest du eine Liste aller Häuser der Jugend in Hamburg.
Du kannst über deine Postleitzahl gezielt in deiner Nachbarschaft suchen.
https://www.hamburg.de/branchenbuch/hamburg/10233081/n0/

Alle jungen Menschen haben das Recht, sich gut zu entwickeln.
Sie sollen lernen, wie sie selbst über ihr Leben bestimmen können. 
Jugendhilfe ist da, damit alle jungen Menschen diese Rechte bekommen.
Jugendhilfe unterstützt junge Menschen in ihrer Entwicklung und die Eltern in der Erziehung und Förderung ihrer Kinder. 

Diese Unterstützung wird als „Hilfen zur Erziehung“ bezeichnet.
Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten.
Zum Beispiel die Erziehungsbeistandschaft oder die Sozialpädagogische Familienhilfe.
Beides wird von Leben mit Behinderung Hamburg angeboten.

Hilfen zur Erziehung müssen direkt beim Jugendamt beantragt werden.
Wenn das Jugendamt diese Unterstützung befürwortet, müssen die Eltern nichts dafür bezahlen.

Hier kannst du herausfinden, welches Jugendamt für dich zuständig ist: 
https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/info/11260038/n0/

SPFH ist die Abkürzung für Sozialpädagogische Familienhilfe.
Die SPFH ist für Familien mit (mindestens) einem minderjährigen Kind.
Es ist eine Hilfe für Familien, die in einer schwierigen Lebenssituation oder in einer akuten Krise sind.  
Ein*e Familienhelfer*in berät und begleitet die Familie in dieser Zeit.
Sie unterstützt die Erziehungskompetenz der Eltern.
Die Familie soll gestärkt und stabilisiert werden.
Das Ziel dabei ist, die Entwicklung des Kindes zu fördern und das Wohl des Kindes zu sichern.

SPFH wird von Leben mit Behinderung Hamburg angeboten.
Die SPFH ist eine Hilfe, die vom Jugendamt gewährt wird.
Der Antrag auf SPFH muss beim Jugendamt gestellt werden.
Die SPFH ist für die Familie kostenlos.

Hier kannst du herausfinden, welches Jugendamt für dich zuständig ist: 
https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/info/11260038/n0/

Die Erziehungsbeistandschaft ist eine Hilfe vom Jugendamt für Minderjährige.
Sie sollen damit bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen unterstützt werden.
Bei Jugendlichen oder jungen Erwachsene geht es oft um das Thema „Selbstständig werden“.
Ein Erziehungsbeistand, ein*e Betreuungshelfer*in, kann sie darin unterstützen.
Auch das soziale Umfeld wird dabei einbezogen.
Ein großer Bestandteil dieser Unterstützung sind Beratungsgespräche.

Erziehungsbeistandschaft wird von Leben mit Behinderung Hamburg angeboten.
Um Erziehungsbeistandschaft zu bekommen, muss ein Antrag beim Jugendamt gestellt werden.
Die Erziehungsbeistandschaft ist für die Familie kostenlos.

Hier kannst du herausfinden, welches Jugendamt für dich zuständig ist: 
https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/info/11260038/n0/

Leben mit Behinderung Hamburg bietet keine Schulbegleitung an.
Alle Fragen rund um dieses Thema werden von der (zukünftigen) Schule deines Kindes geregelt.

Bei Nachfragen oder Schwierigkeiten kannst du dich beim zuständigen ReBBZ melden.

Bei Fragen zur pädagogischen und sonderpädagogischen Förderung hilft und unterstützt auch die Ombudsstelle Inklusive Bildung.

https://www.hamburg.de/bsb/ombudsstelle-inklusive-bildung/

In Hamburg ist es sehr schwer, eine passende und barrierefreie Wohnung zu finden.
Leben mit Behinderung Hamburg kann dir leider keine barrierefreie Wohnung vermitteln. 
Leider haben wir auch keinen Einfluss auf den Wohnungsmarkt.

 In jedem der 7 Hamburger Bezirke gibt es jeweils eine Stelle zur Wohnungsvergabe.
Diese Stellen in den Bezirken sind zuständig für Personen oder Familien,
die einen Dringlichkeitsschein haben. 
Die Stellen zur Wohnungsvergabe unterstützen bei der Wohnungssuche,
auch bei der Suche nach einer rollstuhl-gerechten Wohnung.
Und auch dafür braucht man einen Dringlichkeitsschein.

Suchst du für dich oder deine Familie eine rollstuhl-gerechte Wohnung?  

Dann kannst du dich an die Stelle zur Wohnungsvergabe in deinem Bezirk wenden. Deine Suche wird automatisch von dort aus zentral für ganz Hamburg registriert.

Alle Angaben erfolgen nach sorgfältiger Prüfung, jedoch ohne Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.