HGS
Hamburger Gemeinschaftsstiftung für behinderte Menschen
Stand 31.12.2023
1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr
Hamburger Gemeinschaftsstiftung für behinderte Menschen
Südring 36, 22303 Hamburg
Gründungsjahr: 2001
2. Satzung, Leitbild, Gesellschaftervertrag
Hier finden Sie das aktuelle Leitbild.
Hier finden Sie die aktuelle Satzung der Hamburger Gemeinschaftsstiftung für behinderte Menschen und die aktuelle Satzung der Kucera-Treuhandstiftung.
3. Bescheid des Finanzamtes über die Anerkennung der Gemeinnützigkeit
Den letzten Freistellungsbescheid der HGS finden Sie hier.
Den letzten Freistellungsbescheid für die Kucera-Treuhandstiftung finden Sie hier.
4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger 31.12.2023
- Christian Lührs, Vorsitzender
- Dorothea Otto, stellvertretende Vorstizende
- Rainer Nemetz
- Kerrin Stumpf
5. Tätigkeitsbericht
Hier finden Sie den Jahresbericht 2023 der Hamburger Gemeinschaftsstiftung für behinderte Menschen.
6. Personalstruktur
Anzahl per 31. Dezember 2023
- Ehrenamtliche/Freiwillige: 4
7. Angaben zur Mittelherkunft und Mittelverwendung
8. Angaben zur Ertragslage
Innerhalb der Bilanz der Stiftung wird im Rahmen einer Treuhandvereinbarung das Treuhandvermögen Henny Kucera ausgewiesen. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Finanzanlagen und liquide Mittel. Dem Treuhandvermögen steht auf der Passivseite der Bilanz das Stiftungsvermögen der Treuhandstiftung sowie Rücklagen gegenüber. Auch werden in der Gewinn- und Verlustrechnung die Aufwendungen und Erträge des Treuhandvermögens Henny Kucera gesondert ausgewiesen, so dass das Jahresergebnis der Gemeinschaftsstiftung und der Treuhandstiftung separat ermittelt werden.
9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten
Die Stiftung wird von einem Vorstand verwaltet, der aus mindestens 3 und höchstens 7 Personen besteht. Er soll sich vornehmlich aus Mitgliedern des Vorstandes von Leben mit Behinderung Hamburg, Elternverein e.V. zusammensetzen.
10. Zuwendungen von mehr als zehn Prozent der gesamten Jahreseinnahme
Bei der "Hamburger Gemeinschaftsstiftung für behinderte Menschen" gab es in 2023 keine juristischen und keine natürlichen Personen, deren jährliche Zuwendung mehr als zehn Prozent der Jahreseinnahmen betrug.